Mitgliederversammlung 2019
am 1. März um 19:00 Uhr in der Vereinsgaststätte.
Anträge müssen der Geschäftsstelle des SVM, zu Hd. des Vorstands, spätestens bis 22. Februar schriftlich vorliegen.
Stimmberechtigt sind die Ehrenmitglieder, die ordentlichen Mitglieder und die Jzgendmitglieder, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Diskutieren Sie diesen Artikel